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Die Tätigkeit des Kunstmuseums Basel wird seit über 170 Jahren durch unterschiedliche Typen von Unterlagen und über unterschiedliche Trägermedien dokumentiert. Das in dieser Zeit entstandene Material bildet eine unverzichtbare Grundlage für die Arbeit des Hauses. Es bildet auch die Grundlage dafür, dass das Kunstmuseum Basel im Rahmen des Öffentlichkeitsprinzips des Kantons Basel-Stadt Auskunft geben kann.

Auf der Basis des Informations- und Datenschutzgesetzes des Kantons Basel-Stadt (IDG) haben alle Personen Anspruch auf einen Zugang zu den in den Unterlagen des Kunstmuseums Basel enthaltenden Informationen. Ebenso wird auf dieser Basis der Umgang mit sowie der Zugang zu Informationen geregelt.

Wer eine Information wünscht, muss ein Gesuch stellen, in dem die gewünschte Information genau beschrieben wird. Auf dieser Basis prüft das Kunstmuseum Basel innerhalb von drei Wochen die in Frage kommenden Unterlagen und stellt die gewünschte Information zur Verfügung, sofern nicht private oder öffentliche Interessen dem Zugang entgegenstehen. Informationen können dabei in unterschiedlicher Form zur Verfügung gestellt werden. Wenn es sinnvoll ist, die Unterlagen vor Ort anzuschauen, so werden diese im Sonderlesesaal der Bibliothek bereitgestellt. Es muss dazu ein Termin während der Öffnungszeiten von 10 Uhr bis 18 Uhr vereinbart werden. Die Konsultation von Unterlagen und Informationen ist teilweise mit Auflagen verbunden, deren Kenntnisnahme in einem entsprechenden Revers zu bestätigen ist.



Kontakt

KUNSTMUSEUM BASEL
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rainer.baum@bs.ch

Team

Rainer Baum, Leitung Archiv
[email protected]

Dr. Jennifer Rath, Wissenschaftliche Mitarbeiterin
[email protected]

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