Das Filmen und Fotografieren für redaktionelle und/oder private Zwecke ist im Kunstmuseum Basel ohne Blitzlicht, Stativ oder Selfie-Stick grundsätzlich gestattet.
Aus konservatorischen Gründen und zur Vermeidung von Unfällen mit Kunstwerken sind folgende Regeln unbedingt einzuhalten:
• Generell darf nur die vorhandene Museumsbeleuchtung zur Fotografie und zum Filmen verwendet werden.
• Der Abstand zwischen Aufnahmegeräten und Kunstobjekten sollte mind. 1,5 Meter betragen.
• Kunstobjekte dürfen ausschliesslich vom Museumspersonal gehandhabt und zu keiner Zeit berührt werden.
• Es gilt die allgemeine Hausordnung (keine Getränke in Ausstellungsräumen etc.). Die Einhaltung dieser Sicherheitsregeln wird durch Mitarbeiter des Kunstmuseums überwacht. Im Zweifel entscheidet das Museumspersonal.
• Gewisse Kunstwerke unterliegen einem generellen Fotoverbot. Diese sind durch ein entsprechendes Signet auf dem Werkschild ausgezeichnet.
• Bei Werken von Künstlern, deren Todestag weniger als 70 Jahre zurückliegt, ist zu beachten, dass Copyright-Gebühren anfallen können, die von den Verwertungsgesellschaften der jeweiligen Produktionsländer erhoben werden (in der Schweiz: Pro Litteris).
Für Ihre redaktionelle Berichterstattung stellen wir Ihnen in unserem Medienbereich zudem hochaufgelöstes Bildmaterial zur Verfügung.
• Professionelle Foto- und Filmaufnahmen erfolgen nur nach Anmeldung (an [email protected])
• Eine Aufsicht des Museums betreut das Foto-/Filmteam während der gesamten Dauer der Aufnahmen. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.
• Bei der Verwendung der Fotografien ist immer der Credit «Kunstmuseum Basel» anzugeben.